Das niederländische Gericht tat sich schwer mit der Begründung des Urteils: Die Verteidigung plädierte darauf, dass virtuelle Gegenstände nicht real sind und deswegen keinen konkreten Wert haben. Schließlich existieren diese rein rechtlich nicht. Die Angeklagten, ein 14- und ein 15-jähriger, hatten im September 2007 einen 13-Jährigen mit einem Messer bedroht. Ziel war es den Jugendlichen dazu zu bringen zwei virtuelle Gegenstände an die Beiden zu übertragen. Es handelte sich dabei um eine Maske und ein Amulett aus dem Online-Spiel Runescape.
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